Das Einstiegsgeld muss vor der Existenzgründung beantragt werden, d.h. noch bevor ein Gewerbe angemeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit bei dem Finanzamt angezeigt wird. Empfehlenswert ist es, den Kontakt mit dem eigenen Fallmanager bei der ARGE frühzeitig aufzunehmen.