Nach § 550 b) BGB darf eine Mietkaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Zugrunde zu legen ist die reine Nettomiete ohne evtl. zu leistende Nebenkostenvorauszahlungen.
Das Portal das man unter der Url mietkaution24.net finden kann informiert Mieter und Vermieter über das Thema Kaution bei einer Mietimmobilie, das kann ein ganzes Haus sein, oder eine Mietwohnung. Hier kann sich jeder Mieter und Vermieter zum Thema Mietkaution informieren, Mieter können hier in Erfahrung bringen, warum überhaupt eine Kaution auf die Mietwohnung zu bezahlen ist.